Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die
Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen der Werbe – Agentur O-ZEN Design (nachfolgend
„Agentur“ oder „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend auch Kunde
genannt) geschlossen werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber von den
hier aufgeführten Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und
diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende
Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der
Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen
abweichende Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier
aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich
schriftlich zustimmt.
§ 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von
Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle erstellten Objekte (z.B. Webdesign,
Logos, Grafiken für Print, Programmierarbeiten) der Agentur unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den
Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sein sollten.
Damit stehen der Agentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Agentur
weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von
Teilen – ist prinzipiell unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Agentur,
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eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche
Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSUAGD
(neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen „einfachen“
Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht
übertragen. Die Nutzungsrechte werden vom Auftragnehmer an den Auftraggeber erst nach
einvernehmlichem Projektabschluss, frühestens jedoch erst mit vollständiger Bezahlung des
Auftrags übergeben. Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in
Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Vorschläge und Weisungen
des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie
begründen kein Miturheberrecht.
2.1 Referenzen & Portfolio
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die für den Kunden entwickelten
Designs, Texte oder Programmierarbeiten als Referenz im Portfolio der Agentur zu nutzen, und
diese sowohl auf der eigenen Website zu präsentieren, als auch zu Akquise-Zwecken anderweitig
zu veröffentlichen.
§ 3. Vergütung & Abnahme
Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf
der Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen SDSUAGD (neueste Fassung), sofern keine
anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist
kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen
sind. Weiterführende, über Designaufgaben hinausgehende Leistungen wie Programmierung,
Beratung, Marketing, etc. wie z.B. in § 4 beschrieben, werden ebenfalls auf Grundlage der
bestehenden Tarifverträge der entsprechenden Branchen vergütet.
Sofern nicht anders vereinbart, werden bei Vertragsabschluss vor Projektbeginn 50% der
Gesamtsumme des Auftrags als Vorauszahlung fällig und vom Auftragnehmer gegenüber dem
Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt. Bei Übergabe des Projekts an den
Auftraggeber, respektive mit Abschluss der vom Kunden beauftragten Leistungen, wird die
Restsumme gemäß dem (in der vom Auftragnehmer zu stellenden Rechnung aufgeführten)
Zahlungsziel fällig. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert
werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in
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Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des
entsprechenden Teiles fällig.
Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines
nachgewiesenen Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des
Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§ 4. Sonderleistungen
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Grafiken oder
Webseiten, das Manuskriptstudium etc. werden nach Zeitaufwand oder nach Absprache
entsprechend gesondert berechnet.
4.1 Suchmaschinenoptimierung & Suchmaschinenmarketing (SEO & SEM)
Bei allen SEO und SEM bezogenen Leistungen garantiert die Agentur nicht für den Erfolg und
haftet nicht für etwaige Abstrafungen aller Art, Verluste eines eventuellen Suchmaschinen-
Rankings, etc., solange die Agentur nicht im rechtlichen Sinne grob fahrlässig oder gar vorsätzlich
handelt. Auf bereits erbrachte Leistungen besteht kein Rückanspruch.
Vom Kunden zur Verfügung gestelltes Film-, Text- oder Bildmaterial wird von der Agentur in
Bezug auf sämtliche Dienstleistungen bzgl. Marketings nur unter Ausschluss etwaiger
Haftungsrisiken verwendet. Insbesondere gewährleistet der Kunde, dass die für einen ggf. vom
Auftraggeber ausgeführten z.B. Newsletter-Versand (Email-Marketing) vorgesehenen E-Mail-
Adressen und deren Verwendung den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Der Kunde
gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes
Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind.
Wird etwaig benötigtes Material von der Agentur zur Verfügung gestellt, übernimmt der
Auftraggeber durch die abschließende Bestätigung der Dienstleistung (Freigabe zur
Veröffentlichung bzw. Online-Stellung) für die auf seinen Wunsch erfolgte Nutzung des Materials
die volle Haftung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von ggf. anfallenden Ansprüchen
Dritter und eigenen Kosten der Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang frei.
4.2 Suchmaschineneinträge
Wird die Eintragung in Online-Suchdienste von Internet-Inhalten (Suchmaschinen) vereinbart, so
gilt als Leistung die Anmeldung der betreffenden Internet-Präsentation beim jeweiligen Online-
Suchdienst. Da über die Aufnahme und den Zeitpunkt einer Eintragung der Betreiber der
jeweiligen Suchmaschine bestimmt, ist die tatsächliche Aufnahme der Eintragsdaten in eine
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Suchmaschine nicht zur Erfüllung der Agentur obliegende Leistungspflicht erforderlich. Dem
Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten, v. a. Stichwörter und
Beschreibungen, nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
Für alle an der Agentur zur Weiterverarbeitung übermittelten Inhalte im Rahmen der Eintragung
in Suchmaschinen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde versichert
ausdrücklich, dass die Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls
abweichendes Heimatrecht, die guten Sitten oder Marken-, Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrecht verstößt. Der Kunde stellt der Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter und
eigenen Kosten der Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang frei.
4.3 Softwareleistungen & Websiteprogrammierung
Wird die Programmierung oder die Anmietung (Nutzungs-Lizenz) von Software, insbesondere z.B.
Java-Scripts für Funktionalitäten im Rahmen der Website-/bzw. Onlineshop-Entwicklung
vereinbart, so beinhaltet der Auftrag ausschließlich Erstellung bzw. Benutzung der jeweiligen
Software. Ein etwaig gewünschter Support durch die Agentur muss jeweils zusätzlich vereinbart
werden. Die Agentur übernimmt außerdem keine Verantwortung für die einwandfreie Funktion
von Plugins, Scripts und anderen von Drittanbietern einzubindenden Programme – bspw. Social
Media Like-, Comment- oder Share-Buttons.
§ 5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Die zur Umsetzung des Auftrags erforderlichen, bzw. von der Agentur beim Kunden
angeforderten Daten & Inhalte (Zugangsdaten, Bilder, Logos, Texte, etc.) müssen bis zu einem
vom Auftragnehmer festgelegten Zeitpunkt an die Agentur übergeben werden. Die Agentur
übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen innerhalb des Projekts, die auf
Nichteinhaltung der festgelegten Termine zur Übergabe von Inhalten oder insbesondere
terminlich festgelegte Freigaben für Strukturentwürfe, Layouts, etc. durch den Auftraggeber
zurückzuführen sind.
Dies beinhaltet insbesondere auch Daten, die zur Fertigstellung einer Website oder eines
Webshops durch Drittanbieter (Zahlungs- und Versandanbieter, Domain- und Hosting-Anbieter,
etc.) geliefert und vom Auftraggeber gestellt werden müssen.
§ 6. Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Originalen werden grundsätzlich nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen, es sei denn es ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
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§ 7. Digitale Daten
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien,
ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber
Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der
Agentur geändert werden.
§ 8. Gewährleistung
Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere
auch ihm überlassene Muster, Vorlagen, Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Falls nicht
anders vereinbahrt, sind Beanstandungen gleich welcher Art innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werks schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das
Werk als mangelfrei abgenommen.
§ 9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich
aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung
gilt auch für Ihre Erfüllungs- und Verrichtungshilfen. Für leichtere Fahrlässigkeit haftet er nur bei
der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare
Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für
positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung
ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die
im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der
Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den
Auftragnehmer kein Auswahlverschulden trifft.
Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Der Auftraggeber stellt den
Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für
das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten
einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch
den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für technische und funktionsgemäße
Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Ausarbeitungen, Entwicklungen,
Reinausführungen, Zeichnungen etc. entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
Für die wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der
Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Auftragnehmer nicht.
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§ 10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des erteilten Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach
der Produktion Änderungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen oder Teile des
Projekts betreffen, die bereits vom Auftraggeber als final akzeptiert wurden, hat er die
Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen
berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt
der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 11. Schlussbestimmungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der
Agentur. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der
übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Aachen, die Anwendung des deutschen Rechts gilt als vereinbart. Der
Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Ort/Datum: Stolberg, 20.01.2017